Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Teilnahme an der Veranstaltung „herford schwimmt!“ 

 

Datum der Veranstaltung: 21.08.2022 

 

Veranstalter: Rotaract Club Herford, vertreten durch die Präsidentin Christine Bier, Rüterweg 120a, 32051 Herford 

 

  • 1 Anwendungsbereich 

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an der Veranstaltung „herford schwimmt!“ als Sponsorenschwimmen, ausgerichtet durch den Rotaract Club Herford. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Teilnehmer*innen sowie der Sponsor*innen haben keine Gültigkeit. 
  2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf der Internetseite www.herford-schwimmt.de. 

 

  • 2 Teilnahmebedingungen 

 

  1. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Schwimmer*innen, die über einen Nachweis der Schwimmfähigkeit verfügen und diesen auf Verlangen vorzeigen können. Teilnehmer*innen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung einer jederzeit ansprechbaren erziehungsberechtigten oder betreuungsberechtigten Person an der Veranstaltung „herford schwimmt!“ teilnehmen.  
  2. Die Teilnahme an der Veranstaltung „herford schwimmt!“ unter Verwendung von Sportgeräten und Hilfsmitteln, die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer*innen, Sponsor*innen oder Besucher*innen der Veranstaltung potenziell beeinträchtigen könnten, muss vom Veranstalter ausdrücklich zugelassen werden. 
  3. Alle zur Absolvierung des Sponsorenschwimmens erforderlichen organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmer*innen vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals (Streckenposten, Ordnungspersonal) ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit oder Gesundheit der übrigen Teilnehmer*innen, Sponsor*innen oder Besucher*innen gefährden könnten, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der*des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen und durchzusetzen.
  4. Sollten Teilnehmer*innen die Veranstaltung als Plattform für unerlaubte werbliche Aktivitäten oder Vergleichbares nutzen, die das Ansehen des Veranstalters und/oder der einzelnen Sponsor*innen schädigen, behält sich der Veranstalter vor, besagte Personen nicht teilnehmen zu lassen bzw. diese Teilnehmer*innen(-gruppe) durch das Strecken- und Ordnungspersonal von der Strecke zu nehmen. Im Zweifelsfall ist eine vorherige Absprache (mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung) mit dem Veranstalter notwendig. 
  5. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. 

 

  • 3 Anmeldung und Vertragsschluss

 

  1. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich als Online-Anmeldung über die Internetseite www.herford-schwimmt.de oder per E-Mail an info@herford-schwimmt.de möglich; telefonische Anmeldungen können vom Veranstalter nicht akzeptiert werden.
  2. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Anmeldung gegenüber den Teilnehmenden per E-Mail ausdrücklich bestätigt hat. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichfalls für die Aufhebung der Schriftformklausel.  

 

  • 4 Sponsorenbeitrag und Zahlungsbedingungen

 

  1. Das Sponsorenschwimmen ist für die Teilnehmer*innen kostenlos. Sponsor*innen leisten pro geschwommene Bahn eine Spende in Höhe von 2,00 Euro.  
  2. Zahlungen durch die Sponsor*innen erfolgen ausschließlich unbar mittels Banküberweisung oder im SEPA-Lastschriftverfahren. Kosten (Gebühren und Auslagen), die durch vom jeweiligen Sponsor oder von der jeweiligen Sponsorin zu vertretende Rücklastschriften entstehen, gehen zu Lasten des jeweiligen Sponsors oder der jeweiligen Sponsorin. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter.
  3. Der Sponsor oder die Sponsorin bestätigt mit der Anerkennung dieser AGB, dass er oder sie für das von ihm oder ihr angegebene Unternehmen zur Anmeldung autorisiert ist.
  4. Der Veranstalter stellt an alle Sponsor*innen bei Zahlung eines Spendenbeitrags in Höhe von mindestens 25,00 Euro eine Spendenbescheinigung aus. Die Sponsor*innen sind verpflichtet, dem Veranstalter hierzu alle erforderlichen Angaben zu übermitteln.
  5. Nach der Zahlung des Spendenbeitrages besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. 

 

  • 5 Rücktritt/Storno

 

  1. Möchte der Teilnehmer oder die Teilnehmerin an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er oder sie seinen oder ihren Rücktritt vom Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung per E-Mail an info@herford-schwimmt.de gegenüber dem Veranstalter zu erklären; telefonische Rücktritte können vom Veranstalter nicht akzeptiert werden 
  2. Wenn der angemeldete Teilnehmer oder die angemeldete Teilnehmerin die Veranstaltung nicht besuchen kann, hat der Teilnehmer oder die Teilnehmerin bis zum 21.08.2022 die Möglichkeit eine Ersatzperson für die Teilnahme per E-Mail an info@herford-schwimmt.de anzugeben.  

 

  • 6 Absage der Veranstaltung

 

Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung insbesondere aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter (Sturm, Starkregen, Hagel, Hochwasser etc.), Attentatsdrohungen und Feuer abzusagen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Spendenbeitrages. 

 

  • 7 Haftung

 

  1. Der Veranstalter haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden, ausgenommen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 
  2. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. 
  3. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zum Veranstaltungsort entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.  

 

 

  • 8 Schlussbestimmungen

 

  1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Herford. 
  2. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.  

 

 

Stand: Mai 2022